Mehrwertdienste: Schlichtungsstelle ab 2008 (CH)

Schlichtungsstelle für Mehrwertdiente

Das Bakom wird eine unabhänigige Schlichtungsstelle für Telekommunikation bauen und betreiben, welche ab dem 1.07.2008 starten soll.

Gegenstand einer Schlichtung können zum Beispiel die Anfechtung einer Rechnung, der Abschluss oder die Kündigung eines Vertrags, die Dienstqualität, Anrufe auf 0900-Nummern mit Preisaufschlag oder die Nutzung von abonnierten mobilen SMS-Diensten sein. Die Schlichtungsstelle wird um Lösungen bemüht sein, die für beide Parteien akzeptabel sind, ohne aus rein juristischer Sicht zu beurteilen, wer Recht und wer Unrecht hat. Versagt die Schlichtung, können die Parteien jederzeit ein Gericht anrufen. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens gehen zu Lasten der beteiligten Anbieterinnen von Fernmelde- oder Mehrwertdiensten.

Die Schlichtungsstelle soll den Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit bieten, Streitigkeiten beizulegen, ohne vor Gericht gehen zu müssen. Das Verfahren soll einfach, rasch und kostengünstig für die Konsumentinnen und Konsumenten sein. Ein solches Verfahren eignet sich besonders gut für den Fernmeldebereich, da der Streitwert oft gering ist und ein Gerichtsverfahren kaum rechtfertigt.


Quelle: BAKOM

Wer sich für mobile Dienste abmelden will, kann das auch schnell und unbürokratisch über folgende Hotline-Nrn. machen:
  • Swisscom: 0800 55 64 64
  • Orange: 0800 700 700
  • Sunrise: 0800 22 44 22

Neues FMG - Mobile Mehrwertdienste

FMG-Anpassungen per 1.4.07 für Mobile - und andere Mehrwertdienste

Das Parlament hat verlangt, dass die Mehrwertdienste strenger geregelt werden müssen. Das hat der Bundesrat jetzt getan.

Die neuen Regeln im Überblick

Die einzelnen neu eingeführten oder verstärkten Regeln für Mehrwertdienste in der FDV sind:

1. Anschluss wird nicht gesperrt
Weigert sich ein Kunde, Mehrwertdienste zu bezahlen, darf ihm nicht der Telefonanschluss gesperrt werden - dies gilt sogar für per Post gelieferte Waren, die über das Telefon bestellt wurden und auf der Telefonrechnung abgerechnet werden. Ein Kernproblem war bisher, dass Anbieterinnen von Fernmeldediensten ihren Kunden bei Nichtzahlung der Mehrwertdienste bisher auch die Fernmeldedienste sperren konnten. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Dies ist aber kein Freibrief, um Mehrwertdienste zu nutzen, ohne sie zu bezahlen (Artikel 38 Absatz 4 FDV).

2. Mehrwertdienste sind erkennbar
Die Mehrwertdienste müssen als solche erkennbar sein. Erotische oder pornografische Mehrwertdienste dürfen nur bestimmte Nummernkategorien benutzen (0906...bei Sprachtelefonie, 6xy bei SMS und MMS; Artikel 36 FDV).

3. Mehrwertdienste werden auf der Telefonrechnung separat aufgeführt
Die Mehrwertdienste müssen auf der Telefonrechnung separat aufgeführt werden. Prepaid-Kunden können eine separate Abrechnung verlangen (Artikel 38 Absätze 1 bis 3 FDV).

4. Preisobergrenzen
Es gelten absolute Preisobergrenzen: 100 Franken für Grundgebühren, 10 Franken pro Minute, 5 Franken pro Minute oder pro Sendung bei Abonnementen, 400 Franken insgesamt pro Verbindung oder pro Abonnement (Artikel 39 FDV).

5. Anbieterin steht fest
Unter den verschiedenen Beteiligten wird festgelegt, wer die Anbieterin von Mehrwertdiensten ist (Artikel 37 Absatz 1 FDV).

6. Klagen gegen Anbieterin in der Schweiz möglich
Mehrwertdienste müssen von einem Vertragsstaat des Lugano-Übereinkommens aus angeboten werden (B, DK, D, FIN, F, GR, IRL, IS, I, L, NL, N, A, PL, P, S, CH, E, GB). Das erlaubt Kunden aus der Schweiz, in der Schweiz gegen die Anbieterin zu klagen und das von einem schweizerischen Gericht erlassene Urteil im Land der Anbieterin vollstrecken zu lassen (Artikel 37 Absatz 2).

Wie bisher müssen Anbieterinnen von Mehrwertdiensten zudem eine Korrespondenzadresse in der Schweiz haben. Das ermöglicht es dem BAKOM, ihnen Entscheidungen zuzustellen.

7. Kunden können den Zugang zu Mehrwertdiensten freiwillig sperren lassen
Die Kunden können sich den Zugang zu Mehrwertdiensten insgesamt sperren - oder nur den Zugang zu erotischen und pornografischen Mehrwertdiensten. Diese schon bisher für 090x-Nummern und für SMS- und MMS-Dienste geltende Möglichkeit wird ausgedehnt auf Dienste ohne spezifische Nummer. Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten müssen ihre Kunden bei Vertragsschluss und danach einmal pro Jahr über diese Möglichkeit informieren (Artikel 40 FDV).

8. Sperre für Minderjährige bei Pornografie
Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten sperren den Zugang zu erotischen oder pornografischen Mehrwertdiensten für Kunden unter 16 Jahren, soweit ihnen deren Alter bekannt ist (Artikel 41 FDV).

9. Schlichtungsstelle
Eine Schlichtungsstelle wird eingerichtet. Sie kann auch Streitigkeiten mit Anbieterinnen von Mehrwertdiensten schlichten (Artikel 42 bis 50 FDV).

Link:


Preisobergrenzen

Wie bisher müssen Preise für Mehrwertdienste, die einen bestimmten Betrag überschreiten, bekannt gegeben werden. Zusätzlich werden absolute Preisobergrenzen eingeführt, die kein Mehrwertdienst überschreiten darf.

Es gelten die folgenden Höchstbeträge:

• Höchstens100 Franken bei Beginn des Anrufs (Grundgebühr);
• 10 Franken pro Anrufminute;
• 5 Franken pro SMS/MMS;
• 5 Franken pro Minute bei SMS-/MMS-Abonnementen.

• Insgesamt darf ein Anruf höchstens 400 Franken kosten; auch ein Abonnement
darf nicht teurer sein.

Link (PDF):

Mobile Voting - Mehr Stimmabgaben als bei US-Wahlen

SMS-Voting-Teilnahme wesentlich höher als per Post oder Wahlurne

"One mind-bending gauge of the financial success of “American Idol” was provided this month by Advertising Age magazine, which reported that the show’s franchise is “conservatively valued at $2.5 billion” and climbing. If it’s not already, it will soon become the most lucrative multimedia property of all time, it said."

But related closer to textually, “Idol” has introduced millions of Americans to text messaging and, in doing so, created a new revenue model. Last year, 64 million votes were cast for favored contestants using Cingular cell phones, more votes than have been cast for any U.S. president ". Via Valerie

SMS-Auktionen mit Ricardo auf SAT1

SAT1 Schweiz und Ricardo.ch ab Ende März 07 mit TV-Auktionen

Gemäss einem Bericht von persönlich.com wird Ricardo.ch zusammen mit Sat1 in der CH eine neue Sendung mit den Namen "Die grosse Ricardo-Show" per Ende März 07 lancieren. Geplant ist eine Mischung von Entertainment mit pro- und weniger minenten  wo die Zuschauer mit dem Handy per SMS an Auktionen via auch über 900-er-Nr. teilnehmen können.

Mehrwertdienstanbieter

Savass.org informiert in Newsletter an Mehrwertdienstanbieter

In diesem Newsletter geht es u.a. um folgendes:
  • Grundlagenpapiere, Kontakte, Pressekonferenz, Internetauftritt
  • Stellungnahme zur neuen Fernmeldedienstverordung, Gespräch mit BAKOM (Artikel 35, Artikel 37, Artikel 38, Artikel 104 des Fernmeldegesetzes in der CH)
  • Geplante Aktivitäten mit Blick auf kürzlich erfolgte sexuelle Uebergriffe von Jugendlichen an Schulen für Q1 07

Link:
- savass.org - Newsletter/PDF

Altersverifikation und Jugendschutzprogram

Neues Altersverifikation und Jugendschutzprogram in Deutschland

Die Firma Cybits GmbH mit Sitz in Mainz hat ein neuartiges Altersverifkation und Jungendschutzprogram Namens Verify-U entwickelt. Dabei kann für die Nutzung von Web- wie auch mobile Inhalte/Services div. Schutzmechanismen zum tragen welchen u.a. auch der D-Gesetzgebung enstprechen. Der User muss sich einmal registrieren und ist dann mit seinen Stammdaten in einer zentralen Datenbank verfügbar.

verify-u.de

Die Lösung ist bereits bei mehreren Namhaften Unternehmen im Einsatz.

Vielleicht wäre diese Lösung ein Ansatz für u.a. Mehrwertdienste? Bei der jetztigen Situation hier in der CH und was in den vergangenen Wochen/Monaten so geschehen ist, sicher prüfenswert.

 

Premium- und/oder Largeaccount-Nummern

Eigene Kurznummer für mobile Services in der Schweiz betreiben?

Entweder sind das sogenannte Premium-Nrn. (für den Enduser kostenpflichtige Services wie SMS/MMS/WAP etc.) oder eine Large-Account-Nrn. (für den Enduser kostenlose Services).

Hierzu benötigen folgendes:

  1. Einen ASP welcher die Nr. betreibt und an die Netz (SMSC, MMSC, WAP-Gateway) anbindet (Operatorconnectivity)
  2. Eine einheitliche Nr. bei allen drei CH-Cellcos in der Schweiz

Nachfolgend die Internetlinks der drei CH-Operators für die Abfrage für eigene Kurznummern:


Wichtig!

Es gibt einen Verhaltenscodex (Code of conduct) PDF-Format

Verein für Mehrwertdienste (CH)

SAVASS - Verein für Mehrwertdienste in der Schweiz

Die SAVASS, Swiss Association Value Added Services, ist der für die Schweiz zuständige Verein für die Regelung der Mehrwertdienste (Mobile Premiumdienste wie auch 09xx-Telefonie) und die umfassende Interessenwahrung der Branche. In ihm sind Firmen, ob klein oder gross, zusammengeschlossen, welche Mehrwertdienstleistungen erbringen. Weiter die grössten in der Schweiz tätigen Carriers (Swisscom, TDC Schweiz AG Sunrise, Orange).

savass